1. Allgemeines:
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Caibo Süßkunst GmbH - im Folgenden Anbieter
genannt) und dem zu beliefernden (im Folgenden Kunde genannt). Die Lieferung erfolgt direkt durch den Anbieter. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB nachträglich zu ändern.
2. Angebot:
Das Angebote auf unserer Website ist unverbindlich, und dient der Orientierung. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen
oder Beschreibungen sind möglich. Wir sind auf Hochzeitstorten spezialisiert, daher geht dem in der Regel ein Beratungstermin voraus. Ausserdem liefern
wir jede lrt von Torten, Gebäck und dazugehörigen Deko- und Aufbaumaterialien.
3. Preise:
Unsere Preise sind unverbindlich und stets freibleibend, und verstehen sich in EURO mit den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen.
Die Preise setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der Grundpreis von Torten wird nach den Einzelstücken der Torte kalkuliert, zuzüglich der gewünschten Deko.
4. Lieferung:
Die von uns individuell gefertigten Artikel können in der Hauptstr. 36, 63773 Goldbach abgeholt, oder von uns geliefert werden. Für eine Lieferung
veranschlagen wir sowohl die dafür aufgewendete Zeit und Entfernung. Pro Stunde berechnen wir 40,- €, und zusätzlich jeden gefahrenem Kilometer
mit 0,45€ (Aktuell aufgrund der hohen Kraftstoff- und Energiekosten erhöht). Bei einer Lieferung ausserhalb unserer regulären Geschäftszeit
nach 17:00 Uhr verdoppeln sich die Lieferkosten. Unsere Torten sind bei Übergabe auf 6ºC gekühlt. Ab der Übergabe können wir keine Gewähr für die weitere Kühlkette übernehmen.
5. Zahlung:
Die Lieferung und Fertigung von unseren Waren, erfolgt ausschließlich auf Vorkasse und ist auf unser Konto zu überweisen.
Notwendige Zahlungsinformationen erhalten sie dann mit ihrer Rechnung per E-Mail. Abweichungen von dieser Regelung sind in Absprache mit dem Anbieter möglich.
6. Auftragsangebot für individuell gefertigte Torten:
Einer Lieferung oder individuelle Fertigung von Waren geht ein Angebot voraus, das wir ihnen per E-Mail oder schriftlich zukommen lassen.
Das Angebot wird verbindlich mit der Unterschrift des Kunden oder der Zusage per E-Mail wirksam. Ein Angebot kann per Telefon, per E-Mail
oder in einem Beratungstermin eingeholt werden. Unsere Beratungstermine sind kostenlos. Mit der Bestätigung des Angebots per Email, akzeptieren sie auch unsere AGB´s.
7. Stornierung / Umbuchung
Jede Stornierung eines Auftrags wird, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, mit 10 % des ursprünglichen Auftragswertes, mindestens jedoch mit 40,00 Euro (netto) berechnet.
Aufträge, die 12 bis 4 Wochen vor Auslieferung/Abholung storniert werden, berechnen wir mit 40% des ursprünglichen Auftragswertes. Stornierungen, die 4 bis 1 Woche vor der
Auslieferungen getätig werden, berechnen wir mit 60%. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Auslieferung, betragen die Stornokosten 90% des Auftragswerts.
Wird ein Auftrag lediglich auf ein anderes Datum verschoben, so betragen die Bearbeitungsgebühren 40,00 Euro (netto). Die Verschiebung
eines Auftrags ist bis maximal 7 Tage vor dem ursprünglichen Liefer/Abholdatum mölich. Kurzfristigere Verschiebungen sind nicht möglich und werden wie Stornierungen mit 90 % des Auftragswertes berechnet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Leihgut:
Sie haben die Möglichkeit Tortenständer, Deko und anderes Leihgut bei uns abzugeben (Hauptstrasse 36, 63773 Goldbach).
Die Rückgabefrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 5 Werktage. Nicht zurückgelieferte, beschädigte oder in Verlust geratenes Leihgut berechnen wir zum Wiederbeschaffungspreis.
9. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware das Eigentum des oben genannten Anbieters.
10. Salvatoriche Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Stand 05/2022